Der Medienpreis für Qualitätsjournalismus wurde erstmals 2002 als Medienpreis für Finanzjournalisten verliehen. Seither wird der Preis 1 Mal jährlich vergeben.
Der Medienpreis bezweckt die Unterstützung, Förderung und Anerkennung herausragender journalistischer Leistungen (Print, TV, Radio, Online).
Medien
Bewerbungen können aus folgenden Medien
eingereicht werden:
Kategorien
Bewerbungen können für folgende Kategorien
eingereicht werden:
Sonderpreise
Im Rahmen des Medienpreises für Qualitätsjournalismus
können interessierte Drittparteien (z.B. Verbände) Sonderpreise für besondere
journalistische Leistungen verleihen. Die Evaluation der Bewerbungen und die Auswahl
der Preisträger erfolgen durch die Jury unter Ausschluss der interessierten Drittparteien.
Die Teilnahmebedingungen für den Medienpreis für Qualitätsjournalismus gelten sinngemäss auch für Bewerbungen für Sonderpreise.
Preisgelder
Die Gesamtpreissumme beträgt max. Fr. 50'000.-.
Jeder Hauptpreis ist mit Fr. 5‘000.- dotiert.
Die Jury kann zusätzlich Ehrenpreise in der Höhe von je Fr. 1‘000.- verleihen.
Pro Kategorie wird in der Regel medienübergreifend (Print, TV, Radio, Online) 1 Hauptpreis verliehen.
Evaluationskriterien
Die
Bewerbungen werden anhand der folgenden Kriterien evaluiert:
Teilnahmebedingungen
Bewerbungen
müssen in einem allgemein zugänglichen deutsch-, englisch- oder französischsprachigen
Medium publiziert bzw. ausgestrahlt worden sein.
Der
Kreis der Teilnahmeberechtigten ist geografisch nicht begrenzt.
Der
Medienpreis für Qualitätsjournalismus ist bewusst international ausgerichtet.
Die Medien müssen über eine eigene Redaktion verfügen, welche die organisationsinterne (redaktionelle) Qualitätssicherung sicherstellt.
Beiträge, die in Kundenmagazinen, Hauszeitungen, PR-Publikationen oder PR-Sendungen oder in selbst verlegten Broschüren erschienen sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Online-Medien
sind zugelassen, falls sie über eine eigene Redaktion verfügen.
Blogs
sind grundsätzlich nicht zugelassen. Die Jury kann Ausnahmen genehmigen.
Teilnahmeberechtigt sind nur
hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten.
Die Jury kann Ausnahmen genehmigen.
Pro Journalistin bzw. Journalist kann
nur 1 Bewerbung eingereicht werden.
Eine zusätzliche Bewerbung ist nur für
einen Sonderpreis möglich.
Team-Arbeiten sind willkommen und können zusätzlich zu Einzel-Bewerbungen eingereicht werden.
Die eingereichten Arbeiten müssen in den letzten 12 Monaten vor dem Einsendeschluss gedruckt bzw. ausgestrahlt worden sein. Die Jury kann Ausnahmen genehmigen.
Bei
der Bewerbung muss die Kategorie, für welche der Beitrag eingereicht wird,
benannt werden.
Jede
Bewerbung kann nur für 1 Kategorie eingereicht werden.
Bewerbungen müssen im E-Mail-Begleittext begründet werden („Warum soll meine Bewerbung für den Medienpreis für Qualitätsjournalismus berücksichtigt werden?“).
Bewerbungen für Sonderpreise müssen mit dem Vermerk „Bewerbung für den Sonderpreis“ versehen sein.
Bewerbungen können nicht gleichzeitig für einen Sonderpreis und den Medienpreis für Qualitätsjournalismus eingereicht werden.
Die Teilnehmenden erklären sich stillschweigend damit einverstanden, dass ihre Bewerbungen honorarfrei ganz oder auszugsweise im Rahmen der Berichterstattung über den Medienpreis für Qualitätsjournalismus wiedergegeben werden.
Bewerbungen, welche die formalen Teilnahmekriterien nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
Bewerbungsprozedere
Print-Bewerbungen
müssen als PDFs eingereicht werden („wie gedruckt“).
TV-, Radio- und Online-Bewerbungen müssen als Internet-Links eingereicht
werden.
Die Links müssen mindestens bis zum Ende des Jahres der Preisverleihung öffentlich
zugänglich bleiben.
Die Bewerbungen müssen frei zugänglich sein (keine Paywall und kein Passwort-Schutz).
Die Bewerbungen müssen an die folgende Adresse gemailt werden: bernhard@private.ch
Einsendefrist
Bewerbungen können jeweils vom 1. Mai bis 30. Juni eingereicht
werden.
Nominationen,
Preisträgerinnen und Preisträger
Die Jury entscheidet über die Nominationen
und Preisträgerinnen bzw. Preisträger.
Die Verhandlungen der Jury sind vertraulich. Die Entscheide der Jury sind endgültig und können nicht angefochten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Preisverleihung
Die Preisverleihung erfolgt in würdigem
Rahmen in Zürich.
Die Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt an der Preisverleihung.
Preisübergabe
Die Nominierten werden persönlich an
die Preisverleihung eingeladen.
Die Preise müssen durch die Preisträgerinnen und Preisträger an der Preisverleihung persönlich entgegengenommen werden. Werden Preise nicht persönlich entgegengenommen, entfällt das Preisgeld; die Auszeichnung als Preisträger wird „in Abwesenheit“ trotzdem verliehen.
Die Preisträgerinnen und Preisträger sind gebeten, an der Preisverleihung ein Kurzreferat zu ihrer Arbeit zu halten (Beweggründe, Hintergrund, Widerstände, Relevanz, Reaktionen, Wirkung u.ä.).
Für den Sonderpreis des Arbeitgeberverbands
gelten analog dieselben Bedingungen wie für den Medienpreis für
Qualitätsjournalismus.
Bewerbungen für den Sonderpreis des
Arbeitgeberverbands müssen als solche deklariert werden.